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Regelversorgung

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Wir behandeln gesetzlich Versicherte sämtlicher Krankenkassen. Entsprechend der Gesetzgebung gilt für die Behandlungsmaßnahmen der Grundsatz: “wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig” (WANZ). Dies bedeutet, daß der niedergelassene Facharzt, der eine eigene Praxis führt, medizinische Leistungen erbringt, die im Rahmen des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen stehen. Die Behandlung ist von dem Ziel geprägt, eine ausreichende ambulante Versorgung für die gesetzlich versicherten Patienten unter vorgegebenen finanziellen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Darüberhinausgehende Leistungen werden als IGel- Leistungen bezeichnet und müssen vom Patienten selber getragen werden, da sie die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt.